HOAI – So erfüllen Architekten und Ingenieure sicher die Honorarordnung

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Zuletzt aktualisiert: April 2024

🔍 Unser Ziel ist es, die komplexe Welt der HOAI für Architekten und Ingenieure in verständliche, kompakte und praxisnahe Informationen zu verwandeln. Kein langes Lesen von trockenen Gesetzestexten mehr – wir bringen das Wissen direkt auf den Punkt!

Das erwartet Sie im KOBOLD HOAI Knowledge Hub:

✅ Detaillierte Erklärungen zu den HOAI-Leistungsphasen inklusive konkreter Anwendungsbeispiele.
✅ Klarheit über anrechenbare Kosten gemäß HOAI.
✅ Verständnis für die HOAI Honorarzone und praktische Anwendung.
✅ Übersichtliche HOAI Tabellen, um schnell die richtigen Informationen zu finden.
✅ HOAI & Teilleistungstabellen in kombinierter Übersicht

 

Das Wichtigste in Kürze: Nach welchem Stand müssen sich Architekten und Ingenieure richten?

Die HOAI Novelle

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Abschaffung der verbindlichen Honorarsätze für Planungs- und Bauleitungsdienstleistungen für Gebäude mit Baukosten, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Stattdessen können Architekten und Ingenieure ihre Honorare für komplexe Projekte nun frei mit ihren Kunden aushandeln, wobei die Komplexität des Projekts, der Umfang der Planung und das erwartete Risiko berücksichtigt werden müssen. Die HOAI 2021 gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2021 abgeschlossenen wurden. Für alle davor beschlossen Verträge gilt somit nach wie vor die HOAI von 2013. Entscheidend ist der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

Auch müssen Honorarvereinbarungen nicht mehr schriftlich verfasst werden, damit diese Gültigkeit haben. Zudem hat der Zusatz „bei Vertragsabschluss“ überflüssig, dass jetzt Honorarvereinbarungen, die nach Vertragsabschluss getroffen werden, ebenfalls rechtswirksam sind.

Neu ist auch die Textform. Auch der Brief ohne Unterschrift, die Kopie vom Original, das Telefonat, die E-Mail und selbst eine SMS oder WhatsApp sind formal in Ordnung und rechtlich bindend.

Seit 2022 gilt laut Bundesgerichtshof zudem: „Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar.“ Zitat: Quelle: Urteil vom 2. Juni 2022 – VII ZR 174/19

Die alte „HOAI 2013“

Die HOAI 2013 ist, abgesehen von den geringfügigen Anpassungen von 2021, im Originaltext noch immer weitgehend erhalten.
Die damals neue HOAI 2013 wurde am 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt publiziert und löste wiederum die Fassung von 2009 ab. Die Änderungen sind nicht sehr umfangreich, sollen aber dennoch der Vollständigkeit halber hier kurz aufgezählt werden: Was sich geändert hat im Jahre 2013 im Gegensatz zu 2009 ist, dass die Honorarsätze angehoben wurden. Zudem gab es Änderungen beim Bauen im Bestand. Auch die Leistungsfelder wurden neu definiert und angepasst.

Gleiches gilt für die Gewichtung der Leistungsphasen. Auch die Fälligkeit des Honorars nach der Abnahme wurde neue festgelegt und es galten seit 2013 neue Honorarregelungen bei Änderungsleistungen. Diese HOAI von 2013 wurde jedoch dann durch die HOAI 2021 abgelöst, die heute bindend ist. Wobei hier die wohl wichtigste Änderung ist, dass die Mindest- und Höchstsätze nun nicht mehr zwingend bindend sind, sondern verhandelt werden können.

Die HOAI 2021. Was ist neu?

Für das Honorar von Architekten- und Ingenieuren gilt ab dem 1. Januar 2021 Vertragsfreiheit, d.h. der Minderst- und Höchstsatz sind nicht mehr bindend. Honorarübersichten sind somit nur als Empfehlung zu verstehen.

Für die Vereinbarung nach § 7 Abs.1 S.1 HOAI von 2021 ist keine eigenhändige Unterschrift erforderlich, es genügt eine E-Mail. Und: Private Bauherren müssen laut neuer Fassung der HOAI vom Architekten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein von der HOAI abweichenden Honorar möglich ist. Wird dies versäumt, so gilt das Basishonorar.

Bei der Erstellung eines Bauobjektes werden hier alle Arbeiten in 9 Leistungsphasen (LPH) unterteilt. Die Leistungsphasen sind nach dem zeitlichen Ablauf (logischer Bauablauf) gegliedert. Es beginnt mit der Vorbereitung der Planungen und endet erst mit der Leistungsphase 9 nach dem Ende der Gewährleistungsfrist.

Die innerhalb der Leistungsphasen beschreiben nur die Grundleistungen, die sogenannten besonderen Leistungen werden nicht berücksichtigt in der HOAI. Was genau zu den Grundleistungen gehört, darüber gibt die HOAI Auskunft. (siehe § 3 Abs. 2 HOAI).

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Highlights KOBOLD HONORAR:

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  • Honorartafeln 2002 bis 2021 inklusive Kostengruppen nach DIN 276
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  • Flexible Berechnung von Leistungsbild, Umbauzuschlägen, Projekt-Nebenkosten, zusätzlichen Leistungen

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BIM und HOAI

Die HOAI 2013 ist, abgesehen von den geringfügigen Anpassungen von 2021 im Originaltext noch immer weitgehend erhalten.

Die damals neue HOAI 2013 wurde am 10. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt publiziert und löste wiederum die Fassung von 2009 ab. Die Änderungen sind nicht sehr umfangreich, sollen aber dennoch der Vollständigkeit halber hier kurz aufgezählt werden: Was sich geändert hat im Jahre 2013 im Gegensatz zu 2009 ist, dass die Honorarsätze angehoben wurden. Zudem gab es Änderungen beim Bauen im Bestand.

Auch die Leistungsfelder wurden neu definiert und angepasst. Gleiches gilt für die Gewichtung der Leistungsphasen.  Auch die Fälligkeit des Honorars nach der Abnahme wurde neue festgelegt und es galten seit 2013 neue Honorarregelungen bei Änderungsleistungen. Diese HOAI von 2013 wurde jedoch dann durch die HOAI 2021 abgelöst, die heute bindend ist. Wobei hier die wohl wichtigste Änderung ist, dass die Mindest- und Höchstsätze nun nicht mehr zwingend bindend sind, sondern verhandelt werden können.

HOAI Themenbereiche

Hier geht es zu den verschiedenen HOAI Themenbereichen

HOAI Rechner

Auf in die praktische Umsetzung. Kalkulieren Sie Honorare immer nach der aktuellen HOAI- oder AHO-Fassung. KOBOLD HONORAR umfasst alle Leistungsbilder wie Honorartafeln.

Anrechenbare Kosten

Welche Kosten dürfen angerechnet werden? Die anrechenbaren Kosten der HOAI sind in den Leistungsbildern für die verschiedenen Leistungsphasen aufgeführt.

Honorarzonen

Die Honorarzonen bilden die Grundlage für die Berechnung des Honorars. Erfahren Sie Grundlagen & Ermittlung nach HOAI 2021 inkl. der Zusammenarbeit der Akteure

 

Leistungsphasen 1-9

HOAI Leistungsphasen: Hier erfahren Sie, wie Bauphasen 1-9 konkret beinhalten und wie die Umsetzung in der Praxis nach HOAI 2021 und 2013 funktioniert

HOAI Tabellen

Hier können Sie die Honorar Tabelle für die unterschiedlichen Leistungsbereiche der HOAI einsehen.

Siemon Tabelle HOAI 2021

Alle Bewertungstabellen nach Siemon.Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung

FAQ

Antworten auf Ihre Fragen zum Thema HOAI

Wann kommt die neue HOAI?

Die letzte HOAI-Novelle ist im Jahre 2013 verabschiedet worden. Ein erster Austausch zur neuen HOAI fand am 23. Juni 2022 auf Einladung von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium unter Beteiligung der Bundesarchitektenkammer und weiterer Planerorganisationen statt. Ist es aktuell davon auszugehen, dass der Novellierungsprozess mind. bis Ende 2025 gehen wird.

Was bedeutet HOAI?

Die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ist ein wichtiges Instrument für die Honorarberechnung bei Planungsleistungen.

Was bedeutet die Abkürzung HOAI ?

HOAI bedeutet: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Was sind anrechenbare Kosten der HOAI?

Die anrechenbaren Kosten der HOAI sind in den Leistungsbildern für die verschiedenen Leistungsphasen aufgeführt. Grundsätzlich sind alle Kosten anrechenbar, die für die Erfüllung der Leistungen notwendig und üblich sind.

Welche HOAI ist gültig?

Die HOAI Novelle: Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Abschaffung der verbindlichen Honorarsätze für Planungs- und Bauleitungsdienstleistungen für Gebäude mit Baukosten, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Die HOAI 2013 ist, abgesehen von den geringfügigen Anpassungen von 2021, im Originaltext noch immer weitgehend erhalten. Für das Honorar von Architekten- und Ingenieuren gilt ab dem 1. Januar 2021 Vertragsfreiheit, d.h. der Minderst- und Höchstsatz sind nicht mehr bindend. Honorarübersichten sind somit nur als Empfehlung zu verstehen.

Wer darf nach HOAI abrechnen?

Jeder der Architekten- und Ingenieurleistungen nach Maßgabe der HOAI erbringt.

Welche Honorarzonen der HOAI gelten zu welchem Zeitpunkt?

Honorarzone 1: Einfache Planungsleistungen mit geringer Komplexität, wie beispielsweise die Planung von Einfamilienhäusern oder Garagen.

Honorarzone 2: Mittlere Planungsleistungen mit mittlerer Komplexität, wie beispielsweise die Planung von Wohn- oder Bürogebäuden.

Honorarzone 3: Schwierige Planungsleistungen mit hoher Komplexität, wie beispielsweise die Planung von Krankenhäusern oder Flughäfen.

Honorarzone 4: Besondere Planungsleistungen mit sehr hoher Komplexität, wie beispielsweise die Planung von Theatern oder Museen.

Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?

Die anrechenbaren Kosten der HOAI sind in den Leistungsbildern für die verschiedenen Leistungsphasen aufgeführt. Grundsätzlich sind alle Kosten anrechenbar, die für die Erfüllung der Leistungen notwendig und üblich sind.

Hierzu zählen:

  • Kosten für das Personal, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
  • Kosten für Material, Ausrüstung, Werkzeug und Maschinen
  • Kosten für Reisen, Unterkunft und Verpflegung, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen anfallen.
  • Kosten für Leistungen Dritter, z.B. Fachplaner und Gutachter.
  • Kosten für Versicherungen. z.B. Haftpflichtversicherungen.
  • Kosten für Genehmigungen, Abnahmen und Prüfungen.
  • Kosten für Bauüberwachung und Bauleitung.