HOAI vs. freie Rechnungsstellung: Das ist für Planungsbüros in Zukunft wichtig

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Zuletzt aktualisiert: Januar 2024

Status quo zur freien Rechnungsstellung versus HOAI

Bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2019 die verbindliche Regelung der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung gekippt hat, stand die Geltung der HOAI außer Frage. Seit 2021 haben Sie als Achitekt:in bzw. Ingenieur:in die Qual der Wahl: Sie können die Honorarordnung (HOAI 2021) weiter anwenden oder eine freie Honorarermittlung, bspw. zeitbasiert oder mit Teilpauschalen, vereinbaren. Rechtlich gesehen ist beides möglich.

 Vorgehen bei Honorarermittlung auf Basis der HOAI

Wo vorher die HOAI 2013 galt, braucht es für die HOAI 2021 einen weiteren Schritt: Sie müssen mit Ihrem Auftraggeber bzw. Ihrer Auftraggeberin als Vertragsgegenstand die Gültigkeit der Honorarordnung in all ihren Facetten und mit all ihren Bemessungsgrundlagen eigens vereinbaren.

Praktischerweise liefert die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gleich alle Bemessungskriterien und Berechnungsvorgaben frei Haus mit, anhand derer Sie für jeden Auftrag individuell das Ihnen zustehende Honorar berechnen können.

Wie Sie Ihr Honorar auf Grundlage der HOAI berechnen, können Sie Schritt für Schritt in diesem Blogbeitrag nachvollziehen.

Vorteile der Honorarermittlung auf Basis der HOAI

  • Sie ersparen sich ggfs. schwierige Honorarverhandlungen.
  • Die HOAI bietet eine profunde Berechnungsgrundlage für fast alle Leistungen.
  • Auch unerfahrene Planer können wirtschaftlich-lohnende Angebote erstellen.
  • Mindest- und Höchstsätzen bieten zumindest einen kleinen finanziellen Gestaltungsspielraum.
  • Die mitzuverarbeitende Bausubstanz im Rahmen der Feststellung der anrechenbaren Kosten bietet erheblichen Honorarspielraum.

Nachteile der Honorarermittlung auf Basis der HOAI

  • Der finanzielle Spielraum hält sich im Vergleich zur freien Rechnungsstellung in Grenzen.
  • Die Honorartafelwerte sind veraltet und müssten deutlich angehoben werden.
  • In einigen Anwendungsfällen kann die HOAI den tatsächlichen Aufwand nicht hinreichend abbilden

Vorgehen bei freier Rechnungsstellung für Architekt:innen

Alternativ können Sie und Ihr Bauherr bzw. Ihre Bauherrin sich auch entscheiden, ganz auf die Honorarordnung zu verzichten oder nur Teilbereiche der HOAI vertraglich zu vereinbaren. Das eröffnet Ihnen deutlich mehr Gestaltungsraum, aber auch mehr Begründungsaufwand gegenüber Ihrem Auftraggebendem. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie ein Festpreisangebot abgeben möchten oder ob Sie lieber mit festen Teilpauschalen in Verbindung mit zeitbasierter Honorarkalkulation arbeiten wollen.

Freie Rechnungsstellung: Architektenhonorar nach Zeitaufwand

Auch vor der HOAI 2021 war es Ihnen in bestimmten Fällen möglich, Ihr Architektenhonorar nach Zeitaufwand zu abzurechen; nämlich immer dann, wenn Sie nur Teilleistungen erbracht haben, besondere Leistungen abzurechnen sind oder es sich um niedrige anrechenbare Kosten handelt. Jetzt dürfen Sie sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand abrechnen. Wichtig ist dabei, dass die Berechnung auf Basis einer nachprüfbaren Ermittlung erfolgt.

Praxistipp: Detaillierte und vor allem transparente Angebote und Rechnungen sind nicht nur lästige Pflicht, sondern können auch ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Ihre (potentiellen) Auftraggeber:innen werden es Ihnen mit einem Auftrag danken.

Freie Rechnungsstellung: zeitbasiert oder pauschal?

Auftraggeber:innen lieben pauschale Festpreisangebote. Verständlich; denn das macht Bauprojekte für sie einfacher zu kalkulieren. Doch ist das auch die beste Lösung für Sie als Architekt:innen und Ingenieur:innen? Wenn Sie erst gegen Projektende zur Erkenntnis gelangen, dass die von Ihnen im Festpreisangebot kalkulierten Arbeitsstunden oder Aufwandspauschalen nicht kostendeckend, geschweige denn gewinnbringend sind, ist es zu spät. Eine fundierte Honorarkalkulation ist deshalb entscheidend für Ihren Projekterfolg.

Für Sie als Architekt:in oder Ingenieur:in wäre es ideal, Sie könnten vorab nur eine grobe und unverbindliche Aufwandsschätzung abgeben und dann für die Rechnungsstellung Ihren de facto Stundenaufwand eins zu eins abrechnen. Klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch! Leider werden die wenigsten Auftraggeber:innen damit einverstanden sein, allerhöchstens vielleicht wenn es bereits eine jahrelange Vertrauensbasis gibt. Doch was können Sie tun, wenn der Aufwand vorab nur schwer zu schätzen ist?

Praxistipp:

Teilen Sie das Projekt in Teilleistungen auf und sortieren diese in zwei Kategorien ein: gut kalkulierbar versus nur schlecht kalkulierbar. Für die gut kalkulierbaren Teilleistungen nutzen Sie feste Teilpauschalen, so dass dem Bedürfnis Ihrer Auftraggeber:innen entgegenkommen.

Für die schlecht kalkulierbaren Teilleistungen vereinbaren Sie hingegen ein zeitbasiertes Honorar mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Hier hilft es, mit den Auftraggeber:innen vorab eine Maximalmenge an Stunden abzusprechen, bei deren drohender Überschreitung Sie sich verpflichten, frühzeitig zu informieren. Das schafft zumindest ein gewisses Maß an Planungssicherheit für Bauherren und Bauherrinnen.

Vorteile bei freier Rechnungsstellung für Architekt:innen

  • Größerer finanzieller Handlungsspielraum
  • bei fundierter Honorarkalkulation, immer wirtschaftliches Arbeiten
  • Auch kleinere Projekte oder Teilleistungen können finanziell interessant werden.

HOAI vs. freie Berechnung: Was ist denn nun die beste Lösung?

So klar und eindeutig lässt sich die Frage leider nicht beantworten. Denn es hängt von verschiedenen Faktoren ab. Und zwar nicht nur vom Projekt oder den Auftraggeber:innen, sondern auch von Ihnen und Ihrem Selbstverständnis als Architekt:in oder Ingenieur:in.

Wie wollen Sie sich und Ihr Planungsbüro aufstellen und positionieren?

  • Liegen Ihre Stärken in der Verhandlung und Argumentation für höhere Gewinnmargen?
  • Haben oder möchten Sie einen festen Kundenstamm, der auf Vertrauen basiert?
  • Sind Ihre Auftraggeber:innen mit freier Rechnungsstellung bzw. zeitbasierter Honorarermittlung einverstanden?

Dann spricht einiges für eine freie Rechnungsstellung.

Oder wollen Sie für sich und Ihr Planungsbüro stattdessen lieber

  • festgelegte Honorarspannen, an die Sie Ihre Architektenleistungen samt Aufwand anpassen?
  • möglichst kurze Verhandlungszeiten in der Auftragsanbahnung?
  • möglichst viele kommunale u.a. öffentliche Auftraggeber, die die HOAI weiterhin als verbindliche Grundlage betrachten?

Dann sollten Sie bei der Honorarermittlung auf die HOAI setzen und deren Gültigkeit zu Projektbeginn vertraglich vereinbaren.

HOAI vs. freie Berechnung: Und was ist der Königsweg?

Der Königsweg in Sachen HOAI versus freie Rechnungsstellung ist einfach zu finden, aber je nach Projektlage unterschiedlich. Das Zauberwort heißt hier Honorarvorauskalkulation.

Erstellen Sie bei jeder Auftragsanbahnung zwei Honorarvorauskalkulation, einmal auf Basis der HOAI 2021 und ein anderes Mal anhand des konkreten Leistungsumfangs inklusive des voraussichtlichen Zeitaufwands und Zusatzkosten. Denn eine zweifache Honorarvorauskalkulation ist essenziell für Ihren Projekterfolg.

Praxistipp: Honorarvorauskalkulationen in der Praxis unverzichtbar

Die Empfehlung lautet deshalb: Erstellen Sie bei jeder Auftragsanbahnung eine Honorarvorauskalkulation auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.  Dem stellen Sie den geplanten Leistungsumfangs inklusive Zeitaufwand gegenüber.

Bitte planen Sie so realistisch, wie möglich. Dann rechnen Sie nochmal ca. 20% an Pufferzeiten bzw. -kosten sowie Nebenkosten wie bspw. Fahrtkosten, Telefonkosten, Vervielfältigung von Unterlagen, usw. hinzu.

Der Vergleich beider Vorab-Honorarberechnungen zeigt Ihnen schließlich die beste Lösung für Ihr Planungsbüro.

  • HOAI kann als Orientierungsmarke genutzt werden.

Nachteile bei freier Rechnungsstellung für Architekt:innen

  • Rechnen Sie mit mehr Begründungsaufwand gegenüber Auftraggeber:innen.
  • langwierige Honorarverhandlungen
  • Wirtschaftlich-lohnende Honorarermittlung für unerfahrene Planer schwierig
  • Mehraufwand für fundierte Aufwandskalkulation

Best Practise mit KOBOLD

Eine schnelle und belastbare Honorarvorauskalkulation ist also in beiden Fällen einer Rechnungsstellung („nach HOAI oder frei“) angezeigt. Eine Projektmanagement-Software wie KOBOLD CONTROL kann hier in der Praxis wertvolle Dienste leisten. Mit der explizit für Planungsbüros konzipierten Lösung sind grundsätzlich beide Spielarten der Honorarkalkulation wie Rechnungstellung möglich:

Sofern eine Rechnungsstellung „nach HOAI“ erfolgen soll, so bietet KOBOLD CONTROL, so beinhaltet das Tool einerseits alle Leistungsbilder wie Honorartafeln und bietet zudem große Flexibilität bei der weiteren Anpassung der Honorarpositionen im Sinne von optionalen Teil-Leistungen nach „Siemons“ oder nach „Simmendinger“, oder wenn es um die Berücksichtigung von Nachlässen geht.

Sofern eine Rechnungsstellung „frei“ erfolgen soll, so können Sie mit KOBOLD CONTROL Berechnungen innerhalb von Pauschalen oder Mengenbezogenen Artikeln (Stunden, Stück, Tage, Kilometer etc.) ganz frei und flexibel erzeugen. Sollten Sie ausschließlich auf eine freie Rechnungsstellung setzen, so ist es auch möglich, Unternehmenseigene Leistungsbilder mit individuellen Artikeln zu dauerhaft zu hinterlegen.

Besonders wertvoll ist in beiden Fällen aber die Möglichkeit einer sicheren und sehr schnellen Honorarvorauskalkulation durch den integrierten Bottom up-Kalkulator(!)

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Christian Breukmann

Prokurist | Leitung Vertrieb, Marketing & Produktmanagement Seit 10. Jahren bei KOBOLD Management Systeme GmbH